Die Rechtschutzversicherung deckt Privat – und Verkehrsstreitigkeiten ab.
Wenn bei einem Unfall die Schuldfrage zum Streit führt, wenn ein Arbeitgeber keine
Ferien bewilligt, oder ein Händler ein beschädigtes Gerät nicht zurücknimmt.
Die Rechtschutzversicherung deckt Privat – und Verkehrsstreitigkeiten ab.
Wenn bei einem Unfall die Schuldfrage zum Streit führt, wenn ein Arbeitgeber keine
Ferien bewilligt, oder ein Händler ein beschädigtes Gerät nicht zurücknimmt.
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