Durch das Mandat erhalten wir von den Gesellschaften eine marktübliche Brokerentschädigung. Mit Erteilung des Mandats entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten innerhalb der üblichen Unterstützungspflichten. Nach vorheriger Absprache mit Ihnen können zusätzliche Beratungen und weitergehende Dienstleistungen gegen ein Honorar erfolgen.